© Kelltex
Verkehrsleitung Seit dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur europaweit einheitlichen Berufszugangsverordnung für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr. Daraus ergeben sich zahlreiche kleinere und zum Teil auch größere Veränderungen für die betroffenen Unternehmen. Nachfolgend geht es schwerpunktmäßig um die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Begriff „Verkehrsleiter“. Daraus ergibt sich, dass eine Neugründung eines Güterkraftverkehrunternehmens über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht eine fachliche Eignung voraus geht. Diese wird nicht immer vom Unternehmer zu leisten sein können. Aus diesem Grunde gibt es die Möglichkeit sich diese Eignung auch extern zu beschaffen. Ein sogenannter „Externer Verkehrsleiter“. Diesen Service bieten wir Ihnen als Verkehrsleitungsunternehmen mit qualifizierten Fachkräften an.
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Verkehrsleitung Seit dem 4. Dezember 2011 gilt die EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur europaweit einheitlichen Berufszugangsverordnung für den Beruf des Kraftverkehrsunternehmens im Güter- und Personenkraftverkehr. Daraus ergeben sich zahlreiche kleinere und zum Teil auch größere Veränderungen für die betroffenen Unternehmen. Nachfolgend geht es schwerpunktmäßig um die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Begriff „Verkehrsleiter“. Daraus ergibt sich, dass eine Neugründung eines Güterkraftverkehrunternehmensüber 3,5t zulässigem Gesamtgewicht eine fachliche Eignung voraus geht. Diese wird nicht immer vom Unternehmer zu leisten sein können. Aus diesem Grunde gibt es die Möglichkeit sich diese Eignung auch extern zu beschaffen. Ein sogenannter „Externer Verkehrsleiter“. Diesen Service bieten wir Ihnen als Verkehrsleitungsunternehmen mit qualifizierten Fachkräften an.